Nutzen Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ inklusive der technischen Mindestanforderungen (als Anlage der Richtlinien) vom 7. Dezember 2021 (gültig ab 1. Februar 2022) sind im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Weitere Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Wärmepumpen - Funktionsweise